Verbindliche Regelungen
Dekorationen befestigen
Das Bekleben von Wänden, Decken, Fenstern, Türen, Türrahmen, Boden, Tischen und sonstigen Oberflächen ist strengstens untersagt. Zur Befestigung von Dekorationen sind ausschließlich die vorhandenen Haken und/oder Seile zu nutzen.
Konfetti vollständig entfernen
Konfetti ist nur gestattet, wenn es anschließend restlos entfernt werden kann und vollständig entfernt wird.
Keine Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren wird nicht gestattet.
Verschmutzungen und Müll
Grobe Verschmutzungen in und an den Räumlichkeiten sowie der anfallende Müll sind vom Mieter zu entfernen; dies gilt auch für die Aschenbecher auf der Terrasse. Der Müll ist privat zu entsorgen, Möglichkeiten im oder am Vereinshaus sind nicht vorhanden.
Räume sauber zurückgeben
Die Räume einschließlich Küche und Toiletten sind im gekehrten und gewischten Zustand zurückzugeben.
Beim Kochen lüften
Beim Kochen sind die Fenster in den Küchen zu öffnen und die Türen zu den Fluren zu schließen.
Rauchverbot im Vereinshaus
Das Rauchen im Vereinshaus ist ausdrücklich untersagt.
Keine Nebel- oder Raucheffekte
Das Benutzen von Nebelanlagen oder sonstigen Rauch- und Qualmerzeugnissen ist strengstens verboten.
Rauch- und Hitzewarnmelder
Das gesamte Vereinshaus ist mit Rauch- und Hitzewarnmeldern ausgestattet. Sollte es infolge der Missachtung dieser Hausordnung zu einem Fehlalarm kommen, können hierdurch entstehende Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
Kein Grillen oder Poltern
Grillen und Poltern ist in den Räumlichkeiten sowie auf der Terrasse untersagt.
Keine Pyrotechnik
Feuerwerke (auch Tischfeuerwerke) sowie sonstige Pyrotechnik sind ausdrücklich untersagt.
Beschädigungen melden
Beschädigungen sind unverzüglich dem Verein bzw. dessen Vertreter zu melden und gegebenenfalls zu ersetzen.
Küchengeräte bei der Rückgabe
Der Geschirrspüler muss sauber und beräumt sein; Gleiches gilt für den Kühlschrank. Der Kühlschrank ist ausgeschaltet zurückzugeben. Bei beiden Geräten müssen die Türen geöffnet bleiben.
Ruhezeiten einhalten
Die Ruhezeiten zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sind zu beachten. Ab 22:00 Uhr ist nur noch Zimmerlautstärke erlaubt.
Flucht- und Rettungswege freihalten
Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten und den ausgehängten Plänen sowie Kennzeichnungen zu entnehmen.
Inventar pfleglich behandeln
Das Inventar und die technischen Einrichtungen des Vereinshauses sind pfleglich und nur bestimmungsgemäß zu behandeln.
Anweisungen befolgen
Den Anweisungen des Vereins bzw. seines Vertreters ist Folge zu leisten.
